Soforthilfe im Trauerfall:

Wo und wie will man sterben?

Jeder vierte Deutsche würde am liebsten im Hospiz sterben.

Das ergibt die Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag des Deutschen Hospiz- und Palliativerbandes (DHPV) 2017.

Hiernach ist die Zahl der Menschen, die zu Hause sterben möchten in den letzten Jahren auf 58% gestiegen. Die Zahl derjenigen, die in einem Hospiz die letzten Tage verbringen möchten auf 27%. Seit der hitzigen Bundestagsdebatte über organisierte Sterbehilfe und der beschlossenen Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung (bereits in 2016), ist der Umgang mit dem Thema Sterben in unserer Gesellschaft wesentlich offener und selbstbewusster geworden. Viele Menschen haben eine Vorstellung über das „Wie“ und „Wo“. Das brandaktuelle Urteil des BGH vom 25.02.2020 besagt, dass jeder Mensch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben hat. So darf die Frage nach dem „Wie“ bei unheilbar kranken Menschen wieder neu gestellt werden.

Das „Wo“: Hier klaffen Wunsch und Wirklichkeit nach wie vor weit auseinander. Gerade einmal 23% der Befragten, die angegeben haben zu Hause sterben zu wollen gelingt dies auch. 4% der Befragten haben angegeben im Krankenhaus sterben zu wollen; tatsächlich sind es 58% im Jahr 2017. Hospize, ambulante Hospizdienste und Palliativstationen könnten hier helfen – aber das Angebot reicht bei weitem nicht aus, der Bedarf ist zu groß.

Das „Wie“: Der Anteil derjenigen Bürger, die über eine Patientenverfügung verfügen, ist von 26 % in 2012 auf 43% in 2017 gestiegen. Tendenz steigend. Auch hier klaffen Wunsch und Wirklichkeit auseinander, ist in der Patientenverfügung nicht detailliert festgelegt, was genau z.B. lebensverlängernde Maßnahmen sind, so kann diese Verfügung laut einem Urteil des BGH wirkungslos sein. Im Urteil des BGH wurde nun klargestellt, dass einzelne medizinische Maßnahmen konkret benannt werden müssen.

Eine gute und intensive Beratung in Sachen „Wie“ und „Wo“ sind ratsam, denn das hat das Leben verdient.

Quelle: DHPV www.dhpv.de
Bundesjustizministerium: www.bmjv.de, Vorsorge und Patientenrecht

Bild: #246269779 von Thomas Reimer – stock.adobe.com

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